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Ingenieurberatung
Allgemeines
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Altlastensanierung des ehemaligen Gaswerks Biberach
a. d. Riss
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Standort, Historie und Hydrogeologie
Der Standort befindet sich im "Herzen Oberschwabens".
Westlich wird das Gelände durch die vielbefahrene
Freiburger Straße begrenzt, unterhalb der sich
ein Teil des auszukoffernden Schadensherds befindet.
Das Gaswerk wurde von 1863 bis 1968 mit bis zu
vier Vertikalkammeröfen betrieben. Der letzte
Gasbehälter ist 1985 oberirdisch abgebrochen worden.
Zeitgleich fand eine Teilsanierung der Teergruben
und die Entsorgung von 100 t reinem Teer statt.
Es besteht ein "klassischer" Aufbau des Untergrunds:
unter anthropogenen Auffüllungen (1,5 m) folgt
Auelehm (0,5 - 1,0 m) und im Liegenden bis 14
m u. GOK der quartäre Porengrundwasserleiter.
Als Stauer fungiert die feinsandig-mergelige Obere
Süßwassermolasse. Das Grundwasser zeigt einen
Flurabstand von ca. 2,5 m bis 3,0 m und ist in
Teilbereichen leicht gespannt. Die hydraulische
Leitfähigkeit (kf) des Kiesaquifers liegt im Durchschnitt
bei ca. 5 · 10-3 m/s.
Gefährdungsabschätzung, Immissionspumpversuche
Im Schadstoffherd reichen feinverteilte residuale,
entsprechend der Sedimentpetrographie heterogen
verteilte Teerölphasen bis etwa 4 m unterhalb
des Grundwasserspiegels. Der Sanierungsbedarf
wurde jedoch nicht in erster Linie auf Grundlage
des Schadstoffpotentials in der Schadstoffquelle,
sondern anhand der Auswirkungen im Grundwasser
(Immission und Emission) abgeleitet. Die genaue
Lage einer 45 m breiten PAK-Fahne im Grundwasserabstrom
und die Schadstofffrachten wurden quantitativ
über Immissionspumpversuche nachgewiesen. Die
Auswertungen erfolgten durch die Ingenieurgesellschaft
Dr. Eisele in Form von analytischen Inversionsrechnungen
[1], die durch Vorwärtsrechnungen
als Mischungsrechnung der Isochronensegmente plausibilisiert
worden sind. Ein wesentlicher Auswerteparameter
für Immissionspumpversuche ist die durchflusswirksame
Porosität, welche durch Tracerversuche im Zuge
der Immissionspumpversuche ohne nennenswerten
Mehraufwand mittels online-Messungen zuverlässig
bestimmt werden kann.
Am abstromigen Rand des Schadstoffherds, der von
Natural-Attenuation-Prozessen noch nicht nennenswert
beeinflusst ist, bestehen im Grundwasser tiefengemittelte
PAK-15-Konzentrationen vom 10-fachen der Geringfügigkeitsschwelle.
Sanierungsziel und Sanierungsverfahren
Schäden hinsichtlich des Grundwassers können in
einem bestimmten Ausmaß toleriert werden, falls
die Abwägung ergibt, dass eine vollständige Gefahrenabwehr
unverhältnismäßig wäre. Diesbezüglich existiert
in Baden-Württemberg als ermessensleitende Regelung
die sogenannte "einzelfallbezogene Mindestanforderung"
[2][3], welche
§ 4 Abs. 7 BBodSchV wasserrechtlich konkretisiert.
Sie besteht aus zwei Kriterien: Die tiefengemittelte,
d. h. vertikal verdünnte Schadstoffkonzentration
am Rand des Schadstoffherds soll unterhalb der
Geringfügigkeitsschwelle und die abströmende Schadstofffracht
unterhalb der sogenannten maximalen Emissionswerte
Emax liegen. Diese wirkungsbezogenen
Kriterien bestehen bereits seit 1993 und sind
mittlerweile auch auf Bundesebene in ähnlicher
Form aufgegriffen worden [4].
Die Sanierungsuntersuchung hatte ergeben, dass
das Erreichen der einzelfallbezogenen Mindestanforderung
im Wege eines Bodenaushubs ein angemessenes Ziel
darstellt.
Sanierungsmaßnahmen
Für die Sanierung wurde ein Sanierungsplan nach
§ 13 BBodSchG erstellt und vom Landratsamt Biberach
für verbindlich erklärt. Wesentlicher Zwangspunkt
für die Bauablaufplanung war die Außerbetriebnahme
und das Umsetzen der im Sanierungsbereich vorhandenen
14 Gaslagertanks. Dies konnte erst nach der Heizperiode
im Frühjahr 2007 erfolgen. Weiterhin müssen die
230 m³-Gastanks spätestens im September 2007 wieder
in Betrieb genommen werden können. Der Bodenaushub
erfolgt zweiphasig. Im ersten Schritt findet nicht
zuletzt aufgrund der Vielzahl alter Fundamente
ein konventioneller Voraushub bis 2,5 m Tiefe
statt. Ausgehend von dieser Arbeitsebene, wird
der Schadstoffherd anschließend in Form von verrohrten
Großlochbohrungen (Durchmesser ca. 1,8 m) ausgetauscht.
Dies ist angesichts der guten Durchlässigkeit
des Aquifers erforderlich, um die Bauwasserhaltung
auf ein Minimum zu beschränken. Die abfallrechtliche
Deklaration des Aushubmaterials erfolgt im Vorlauf
anhand von Schürfgruben und rasterförmigen Vorbohrungen,
weil am Standort keine Bereitstellungsflächen
zur Verfügung stehen. Hiermit sind aber auch Zeit-
und Kostenvorteile verbunden, da auf einen örtlichen
Materialumschlag weitgehend verzichtet werden
kann. Gleichzeitig werden die Geruchsemissionen
begrenzt, da das Abkippen und Wiederaufnehmen
kontaminierten Materials entfällt.
Der Spatenstich zur Sanierung des Gaswerks Biberach
fand am 02.05.2007 gemeinsam mit der baden-württembergischen
Umweltministerin, Frau Tanja Gönner, statt (Abbildung
1). Zum Zeitpunkt, als der vorliegende Artikel
verfasst wurde, waren die Großlochbohrungen gerade
in Vorbereitung. Die Sanierungsdurchführung liegt
bei der BAUER und MOURIK Umwelttechnik, Schrobenhausen.
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Abbildung 1:
Spatenstich (v. l.): Dr. Gerhard Eisele, Axel
Reuber (Geschäftsführer der Stadtwerke und e.wa
riss GmbH & Co. KG), Umweltministerin Tanja
Gönner, Franz Romer (MdB), Oberbürgermeister
Thomas Fettback und Wolfgang Gleim (Geschäftsführer
der Dr. Eisele Ingenieurgesellschaft mbH)
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Hinsichtlich technischer Arbeitsschutzmaßnahmen
hat sich ein Hochdrucknebelsystem mit Zugabe geruchseliminierender
Stoffe auf Basis eines Polyglykolethers im praktischen
Einsatz bewährt (Abbildung 2). Parallel wird Bodenluft
aus den Gruben abgesaugt und über Aktivkohle gereinigt.
Auf diese Art und Weise konnte auf aufwändigere
Verfahren wie beispielsweise eine Einhausung verzichtet
werden.
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Abbildung 2:
Hochdrucknebelsystem und Aktivkohleeinheiten für
den Arbeitsschutz
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Verfüllmaterial
Der Aushub wird off-site entsorgt, so dass zur
Verfüllung Fremdmaterial eingesetzt wird. Unter
diesen Umständen gelten keine Ausnahmetatbestände
hinsichtlich der Materialbeschaffenheit gemäß
§ 5 Abs. 6 BBodSchV. Das Fremdmaterial muss daher
die vorsorgenden abfall- und bodenschutzrechtlichen
Anforderungen uneingeschränkt erfüllen, auch wenn
dies materiell über die Anforderungen zur Einhaltung
des Sanierungsziels hinausgeht. Konkret bedeutet
dies, dass die bis zum Inkrafttreten einer Bundes-"M20-Verwertungsverordnung"
geltende Verwaltungsvorschrift [5]
zugrunde gelegt wird.
Erfolgsprognose
Fachartikel befassen sich weit häufiger mit den
Sanierungsverfahren - einschließlich innovativster
chemisch-physikalisch-mikrobiologischer Verfahrenstechnik
- als mit der Frage, ob und wie schnell die Sanierungsziele
überhaupt erreicht worden sind. Bewertungsmaßstab
für jede Sanierung ist aus Sicht der zuständigen
Behörden und der Pflichtigen aber nicht die Anwendung
eines Verfahrens, sondern der Sanierungserfolg
für das Grundwasser an einer definierten Stelle
im Grundwasserabstrom. Von daher sollte aus unserer
Sicht insgesamt offensiver mit der Frage der Konzentrationsabnahme
im direkten Grundwasserabstrom ehemaliger Schadstoffherde
umgegangen werden.
In diesem Sinne wird hiermit für das Gaswerk Biberach
eine Prognose gewagt. Man kann prinzipiell nicht
davon ausgehen, dass die Abstrombelastungen schlagartig
abnehmen, selbst wenn der Schadstoffherd vollständig
dekontaminiert oder gesichert sein sollte. Im
Grundwasserabstrom (Fahne) von Altlasten bestehen
nämlich infolge von Gleichgewichtsprozessen zwischen
dem verunreinigten Grundwasser und den Lithokomponenten
ebenfalls Kontaminationen der Bodenmatrix, die
somit eine sekundäre Schadstoffquelle darstellen.
Deren Auswirkung auf das Grundwasser hält grundsätzlich
in Form von Rückdiffusions- und Desorptionsprozessen
an, auch wenn die Primärquelle (Schadstoffherd)
beispielsweise in Form einer Dekontamination,
Einkapselung oder hydraulischen Sicherung "abgestellt"
wurde. Die Frage ist nun, wie stark und wie lange
sich Sekundärkontaminationen trotz einer Schadensherdsanierung
auf die Abstrombelastung auswirken. Anders ausgedrückt:
Wie schnell müsste das Sanierungsziel im Abstrom
(natürlich unter Berücksichtigung der Grundwasserfließgeschwindigkeit)
erreicht sein, falls die Schadensherdsanierung
vollständig war?
Wirksame Prozesse des Schadstoffübergangs in das
Grundwasser sind - neben der Lösung aus residualen
Phasen (Prozess 1) - die Intrapartikeldiffusion
(Prozess 2a) und die Matrixdiffusion aus geringdurchlässigen
Ton- oder Schluffschichten bzw. -linsen (Prozess
2b) (Abbildung 3 oben).
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Abbildung 3:
Rückdiffusion von PAK im Bereich der Schadstofffahne
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Die PAK-Lösung aus residualer Teerölphase innerhalb
des Schadstoffherds (Prozess 1) führt über Jahrzehnte
bis Jahrhunderte zu nahezu gleichbleibenden Konzentrationen
bzw. Frachten im Grundwasser. Demgegenüber führen
Rückdiffusionsprozesse aus einer Sekundärquelle
im Abstrom (Prozesse 2a und 2b, Abbildung 3 unten)
zu Frachten in das Grundwasser, die ± mit der
Wurzel der Zeit abnehmen. Sie halten zwar aufgrund
von Hystereseeffekten trotz Schadensherdsanierung
rechnerisch mindestens so lange an, wie es dem
ursprünglichen Schadensalter entspricht. Die rasche
Abnahme der rückdiffundierenden Frachten lässt
aber je nach Grundwasservolumenstrom (= Verdünnung)
zumeist schon nach kurzer Zeit tiefengemittelte
Abstromkonzentrationen weit unterhalb der Geringfügigkeitsschwelle
erwarten [6].
Beispiel [7]: Es ist die Rückdiffusion
aus einem Stauer (Ton, Durchlässigkeit = 1 · 10-9
m/s, Porosität = 0,5, foc = 0,001)
in einen feinkiesigen Aquifer (Abstandsgeschwindigkeit
= 1 m/Tag, Aquiferhöhe = 5 m, effektive Porosität
= 0,4) zu prognostizieren, wenn bis zur Sättigungskonzentration
im Grundwasser gelöste PAK vor der Sanierung 50
Jahre lang Zeit hatten, in den Stauer hinein zu
diffundieren. Der Stauer enthält also nur sorbierte
PAK, aber keine residuale Teerölphase und ist
daher auch nicht Teil des zu sanierenden Schadstoffherds.
In diesem Fall ist zu erwarten, dass die tiefengemittelten
PAK-Konzentrationen im Aquifer für Acenaphthen
und Phenanthren spätestens fünf Jahre nach der
Schadstoffherdsanierung jeweils wieder unterhalb
der Geringfügigkeitsschwelle von 0,2 µg/l liegen.
In Bereichen, in denen während der modellhaften
50 Jahre im Grundwasser nur 1/10 der jeweiligen
Sättigungskonzentration bestand, müsste die Geringfügigkeitsschwelle
pro Einzelstoff sogar schon spätestens ein Jahr
nach der Sanierung unterschritten sein (die Zeit
für das Grundwasserfließen vom ehemaligen Schadstoffherd
bis zum Ort der Erfolgskontrolle im Abstrom ist
jeweils zu addieren).
Das o. g. Beispiel ist im Sinne eines modellhaften
Prozessverständnisses zu verstehen. Es zeigt,
dass der Sanierungserfolg rasch messbar sein muss,
sofern ausschließlich Rückdiffusion und Desorption
innerhalb der Fahne wirken - was im Falle einer
vollständigen Sanierung der Primärquelle der Fall
sein wird. Wenn sich diese rasche und sehr signifikante
Konzentrationsabnahme aber nicht einstellt, wird
der Abstrom weiterhin von Lösungsprozessen aus
residualer Phase beeinflusst. Im Regelfall muss
dann geschlussfolgert werden, dass der Schadensherd
(Primärquelle) nicht vollständig erfasst ist.
Aus den o. g. Überlegungen ergibt sich auch, dass
der übliche Zeitraum für Erfolgskontrollen von
etwa drei Jahren [8] in vielen
Fällen ausreichend bemessen ist. Am Beispiel des
vor zwei Jahren ebenfalls im Wege eines Bodenaustausches
sanierten Gaswerks Ravensburg zeigt sich übrigens,
dass die obigen Prognosen der Praxiserfahrung
standhalten können.
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Literatur
| [1] |
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BOCKELMANN, A.; PTAK, T.; TEUTSCH,
G. (2001):
An analytical quantification of mass fluxes
and natural attenuation rate constants, Journal
of Contaminant Hydrogeology 53 (2001), 429-453. |
| [2] |
|
Sozialministerium und Umweltministerium
Baden-Württemberg:
Verwaltungsvorschrift über Orientierungswerte
für die Bearbeitung von Altlasten und Schadensfällen.
Erlass vom 16.09.93 in der Fassung vom 01.03.98.
Die VwV ist seit Ende 2005 nicht mehr gültig,
jedoch wird insbesondere die einzelfallbezogene
Mindestanforderung weiterhin angewendet. |
| [3] |
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Landesanstalt für Umwelt, Messungen
und Naturschutz Baden-Württemberg (2007):
Leitfaden Untersuchungsstrategie Grundwasser
(Veröffentlichung in Vorbereitung). |
| [4] |
|
Länderarbeitsgemeinschaft Wasser
(LAWA), Länderarbeitsgemeinschaft Boden (LABO)
(2006):
Grundsätze des nachsorgenden Grundwasserschutzes
bei punktuellen Schadstoffquellen. Mainz.
www.lawa.de/pub/kostenlos/gw/Grundsaetze_Nachsorge_.pdf
|
| [5] |
|
Umweltministerium Baden-Württemberg:
Verwaltungsvorschrift für die Verwertung von
als Abfall eingestuftem Bodenmaterial vom
14.03.2007. GABl. Nr. 4 S. 172 |
| [6] |
|
Förstner, U., Grathwohl, P.
(2003):
Ingenieurgeochemie. Springer-Verlag Berlin
Heidelberg. |
| [7] |
|
Bohnert, B. (2005):
Langzeitauswirkungen von Sekundärkontaminationen
durch organische Schadstoffe im Grundwasser
nach Abschluss der Schadensherdsanierung.
Unveröffentl. Diplomarbeit, Fachhochschule
Weihenstephan Abteilung Triesdorf. |
| [8] |
|
Landesanstalt für Umwelt, Messungen
und Naturschutz Baden-Württemberg (1997):
Leitfaden fachtechnische Kontrolle von altlastverdächtigen
Flächen, Altlasten und Schadensfällen. Karlsruhe.
www.xfaweb.baden-wuerttemberg.de/alfaweb/print/mza25.pdf
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Thomas Osberghaus
Dipl.-Geol.
ÖFFENTLICH BESTELLTER UND VEREIDIGTER SACHVERSTÄNDIGER
NACH § 36 GEWO FÜR ALTLASTEN - ERKUNDUNG, BEWERTUNG
SACHVERSTÄNDIGER NACH § 18 BBODSCHG, GEFÄHRDUNGSABSCHÄTZUNG
WIRKUNGSPFAD BODEN - GEWÄSSER
WIRKUNGSPFAD BODEN - MENSCH
Rudolf Zwisler
Dipl.-Ing.
beide:
Ingenieurgesellschaft für Umwelttechnik und Bauwesen
Dr. Eisele mbH
Ziegelstraße 12
88214 Ravensburg
www.dr-eisele.de
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